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Anpassung Kantonaler Richtplan im Bereich Siedlung, Ergänzung mit Kapitel 5.5 «Störfallvorsorge»
Öffentliche Auflage vom 5. Juni bis 3. Juli 2024

Ein Störfall ist ein ausserordentliches Ereignis in einer Produktionsstätte, einem Lagerort oder auf einem Verkehrsweg, bei dem erhebliche negative Einwirkungen auf die umgebende Umwelt und die betroffene Bevölkerung auftreten. Zweck der Störfallvorsorge ist es, Unglücke wie jenes der Entgleisung eines Güterzuges mit flüssigem Butangas im Bahnhof Viareggio (I) im Jahre 2009, wo es zu Explosionen mit rund 30 Todesfällen kam, zu verhindern. Deshalb sieht die Bundesgesetzgebung vor, dass die Kantone die Störfallvorsorge in der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei ihren übrigen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen müssen (Art. 11 Abs. 1 der Störfallverordnung (StFV; SR 814.012)). Mit der Ergänzung des Richtplans kommt der Kanton Graubünden den gesetzlichen Erfordernissen im Bereich der Störfallvorsorge nach.

Die Dokumente dieser öffentlichen Auflage sind untenstehend herunterladbar:
Richtplantext
Auswertung Vorprüfung des Bundes und Vorvernehmlassung bei den Gemeinden

Der «Risikokataster gemäss Störfallverordnung» im Web-GIS des Kantons gibt weiter Auskunft darüber, welche Störfallrisiken im Kanton Graubünden bestehen und wo Konsultationsbereiche berücksichtigt werden müssen.



 

Öffentliche Auflage abgeschlossen

Anpassung der Richtplanung/ Region Viamala: "Deponie Typ B im Steinbruch Cuolmet Andeer" Mitwirkungsauflage vom 15. September bis 16. Oktober 2023

Der Richtplan Graubünden wird in der Region Viamala objektbezogen angepasst.
Dokumente Kantonaler Richtplan
objektbezogene Anpassung der Objektliste (Kap. 7.3 und Kap. 7.4) und kantonale Richtplankarte (Ausschnitt)

Dokumente Regionaler Richtplan
Richtplankarte 1:5'000
Angepasste Objektliste/ Richtplantext

Erläuternder Bericht
Erläuterungen zur Anpassung des kantonalen und regionalen Richtplans

 

 

Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Energie

Aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und den sich abzeichnenden Veränderungen im Energiebereich hat das Amt für Raumentwicklung zusammen mit dem Amt für Energie und Verkehr ab 2018 den Bereich «Energie» des Kantonalen Richtplans gemäss Art. 9 Abs. 2 und Abs. 3 RPG grundlegend überarbeitet.

Der neue «Richtplan Energie» (KRIP-E) setzt die räumlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige und klimaangepasste Versorgung mit erneuerbarer und einheimischer Energie. Ein Schwerpunkt liegt darauf, mögliche Nutzungspotenziale für Wasser- und Windenergie in Graubünden unter sorgfältiger Interessenabwägung mit dem Landschafts- und Umweltschutz aufzuzeigen.

Die öffentliche Auflage des KRIP-E fand vom 12. April 2023 bis zum 30. September 2023 statt. Sie wurde auf digitalem Weg, als sogenannte E-Vernehmlassung durchgeführt. Die Stellungnahmen aus der Auflage werden nun ausgewertet.

Die Dokumente dieser öffentlichen Auflage sind untenstehend herunterladbar:
Richtplantext
Erläuterungsbericht
Richtplankarte
Grundlagen Eignungsgebiete Windenergie
Grundlagen Gewässerstrecken
Grundlagen Wasserkraftwerke